Bei einem bestimmten Zusammenspiel und Schweregrad von Symptomen kann eine Psychotherapie Sinn machen. Im Rahmen einer Psychotherapie begleite ich meine Klient:innen über einen längeren Zeitraum.
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Wir schauen gemeinsam, welche Bewältigungsstile im Laufe des Lebens ausgebildet wurden und welche Ressourcen im Moment zur Verfügung stehen. Häufig dienen z.B. Symptome wie depressive Verstimmung, Ängste oder Symptome aus dem Trauma-Spektrum im ersten Moment dazu, wichtige Bedürfnisse nach Schutz, emotionaler Unversehrtheit oder Sicherheit zu befriedigen.
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Langfristig bleiben durch eine Bewältigung auf Symptomebene aber andere wichtige Bedürfnisse unerfüllt. Auf Grundlage dessen finden wir gemeinsam neue Umgangsformen und Ressourcen, die dem individuellen, grundlegenden Wohlbefinden dient.
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Im Rahmen einer Psychotherapie kann die wirksame psychologische Methode EMDR eingesetzt werden. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir alle aufkommenden Fragen.
Dauer
Eine Psychotherapie dauert in der Regel zwischen 25 und 50 Stunden. In bestimmten Fällen kann über diese Stundenzahl hinaus eine Verlängerung beantragt werden.
Honorar
Die Abrechnung in meiner Privatpraxis erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:Innen (GOP).
Bitte beachten Sie, dass ich nicht über gesetzliche Krankenkassen abrechne.
Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich am besten vorab, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernimmt. Nach Absprache können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen. Alle Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie zudem, dass ich entsprechend der Empfehlung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) einen Steigerungsfaktor von 3,0 anwende. Die meisten Kostenträger übernehmen die Kosten bis zu einem Steigerungsfaktor von 2,3. Für eine ggf. entstehende Differenz müssen Sie privat aufkommen.
Der Stundensatz für eine Sitzung (50 min.) beträgt 133 € (Faktor 3,0) oder 153,00 € (Faktor 3,5) je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Ist dies nicht der Fall, werden die Ausfallkosten privat in Rechnung gestellt.
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